CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Erfolg von Bildung und Teilhabe sowie Glückskarte?

CDU-Fraktion holt Themen auf die Tagesordnung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzen die Regelleistungen für jugendliche Bezieher von SGB II- oder SGB XII-Leistungen. Daneben gibt es in Hildesheim die "Glückskarte". Mit ihr sollen die Anspruchberechtigten vergünstigt oder kostenlos zahlreiche Angebote ermöglicht bekommen. Die CDU-Fraktion fragt nach dem Erfolg der Leistungen in der Stadt und hat daher den Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 23.04. beantragt.

Seit dem 29.03.2011 gibt es die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Neben den regulären Mitteln hat der Bund für die Jahre 2011 – 2013 auch Sondermittel zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln wurde auch die Hildesheimer Glückskarte zum Anschub finanziert. Abgesehen von den Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch verwaltet die Stadt die Leistungen für Bildung und Teilhabe für die vier anderen Gruppen von Anspruchsberechtigten: Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld sowie Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Die CDU-Fraktion bittet für die Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses um einen aktuellen Sachstandsbericht, zu den Themen Bildungs- und Teilhabe-Paket sowie Glückskarte. Der Bericht soll auch folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Wie viele Anspruchsberechtigte für das Bildungs- und Teilhabe-Paket gibt es in der Stadt für die von ihr verwalteten Leistungen?
  2. Wie wird mit dem Jobcenter, dem anderen Träger der Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket, zusammengearbeitet?
  3. In welchem Umfang wurden die Leistungen für Bildung- und Teilhabe seit 2011 pro Jahr bei der Stadt nachgefragt?
  4. In welche Leistungsarten teilt sich die Nachfrage auf und welche Mittel getrennt nach Jahren wurden für welchen Bereich des Bildungs- und Teilhabe-Paketes sowie insgesamt bewilligt?
  5. Wie viel Geld steht aktuell noch in dem projektgebundenen Fördertopf zur Verfügung?
  6. Was passiert mit den BuT-Sondermitteln, soweit diese bis Ende 2013 nicht ausgegeben werden? Müssen diese an den Bund zurückerstattet werden?
  7. Wie viele Glückskarten wurden bisher ausgegeben?
  8. Wie viele Partner konnten bisher für die Glückskarte gewonnen werden? Welche Partner sind das? In welchen Fällen kam es nicht zu einer Partnerschaft und welchen Gründen sind die Verhandlungen gescheitert?
  9. Wäre es denkbar, die Glückskarte für alle Kinder und Jugendlichen kostenpflichtig auszugeben und die BuT-Anspruchsberechtigten von der Gebühr zu befreien?
  10. Könnten bei dieser Vorgehensweise eher weitere Partner gewonnen und die Glückskarte interessanter werden oder bestünde das Risiko, Partner zu verlieren?
Der vollständige Antrag steht hier zum Download bereit.