CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Änderungsantrag zur Sparkasse / Verwaltungsrat Sparkasse


Die CDU-Fraktion und die Mehrheitsgruppe beantragen eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vetrages zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim zur Errichtung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim, eine Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim und die Benennung eines weiteren Verwaltungsratsmitgliedes.
In der Sitzung vom 07.11.2011 hat der Rat nach der damaligen rechtlichen Auffassung vier Vertreter für den Verwaltungsrat der Sparkasse benannt, wovon jeweils zwei auf die Gruppe SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Ratsherr Marx sowie auf die CDU-Fraktion entfielen. In der Zwischenzeit hat sich auf Seiten der Verwaltung die rechtliche Beurteilung der entsprechenden Rechtsvorschriften geändert, so dass ein sog. Vorausmandat nach § 71 Abs. 3 NKomVG zum Tragen käme. Dies hätte zur Konsequenz, dass die CDU-Fraktion einen Sitz an die Gruppe SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Ratsherr Marx abtreten müsste. Eine vergleichbare Situation hat sich im Kreistag des Landkreises Hildesheim ergeben. Dort
hat die CDU-Kreistagsfraktion Klage gegen den Beschluss eingereicht, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen.

Aus dem Klageverfahren heraus hat sich ein Vergleichsvorschlag ergeben, der die Zahl der Sitze im Verwaltungsrat um jeweils einen pro Träger ansteigen ließe. In diesem Fall würden auf die Gruppe SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Ratsherr Marx drei Sitze entfallen, während die CDU-Fraktion weiterhin 2 Sitze behielte. Ein solcher Vergleich setzt voraus, dass in den beiden Vertretungen der Träger des  Sparkassenzweckverbandes Hildesheim gleichlautende Beschlüsse gefasst werden müssten. Über dieses Vorgehen besteht auf politischer Ebene in Stadt und Landkreis Hildesheim Einigkeit. Auch das niedersächsische Innenministerium sowie der niedersächsische Sparkassen- und Giroverband halten dies für einen sinnvollen Weg und sehen in der Vorgehensweise keine rechtlichen Bedenken.

Der beigefügte Vorlagenentwurf zur Satzung der Sparkasse Hildesheim soll der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim muss vor einer Beschlussfassung der Verbandsversammlung zu der vorgesehenen Änderung der Satzung angehört werden.

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung ist gemäß § 12 Abs. 2 NKomZG in Verbindung mit § 138 Abs. 1 S. 2 NKomVG an die Beschlüsse des Rates der Stadt Hildesheim und des Verwaltungsausschuss gebunden.

Die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes kann nur bei übereinstimmenden Beschlusslagen von Stadt und Landkreis Hildesheim sowie der Stadt Hildesheim entsprechender Beauftragung der jeweiligen Vertreterin / des jeweiligen Vertreters der Verbandsversammlung erfolgen.

Der zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim zur Errichtung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag muss alsdann in § 5 Abs. 1 bis 3 (bisherige Fassung siehe Anlage 2) den neuen Gegebenheiten angepasst werden.