CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Regelungen zum Betreuungsgeld verfassungswidrig

CDU/FDP fragt wegen Konsequenzen für Hildesheim nach

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Rechtvorschriften zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. In Hildesheim war die Beliebtheit der Förderung zuletzt angewachsen. Aktuell ist unklar, ob und wie der Zuschuss weitergezahlt wird. Die CDU/FDP-Gruppe möchte daher von der Verwaltung erfahren, welche Auswirkungen sich für die betroffenen Eltern und die Kindesbetreuung im Allgemeinen ergeben.

In unserer Stadt erfreut sich das Betreuungsgeld großer Beliebtheit. Umso tiefer muss bei Hildesheimer Eltern der Schock sitzen, als das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vermeldete. Welche konkreten Folgen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbunden sind, lässt sich bislang kaum beziffern.

Um die Diskussion auf kommunaler Ebene frühzeitig in Gang zu setzen, bringt die CDU/FDP-Gruppe einen Antrag in die nächste Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses ein. So soll es gelingen, kurz- und mittelfristige Nachteile für die Eltern auszuschließen, aber auch der Verwaltung eine möglichst frühzeitige Planung anhand der neuen Situation zu ermöglichen.

Am 15. September soll die Stadtverwaltung zunächst berichten, wie sie die Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf die Anzahl der vorzuhaltenden Betreuungsplätze bisher eingeschätzt und welche konkreten Änderungen sich für die derzeit noch Betreuungsgeld beziehenden Eltern ergeben. Perspektivisch soll auch die Frage erörtert werden, wie die durch das Betreuungsgeld bisher nicht benötigten Kapazitäten in den örtlichen Kindertagesstätten realisiert werden sollen.

Das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Hiernach erhielten Eltern bislang eine Ausgleichszahlung, wenn sie ihre Kinder zuhause betreuen. Im Umkehrschluss verzichteten diese Eltern bisher auf den gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Der vollständige Antrag steht hier zum Download bereit.