CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Situation des Parkplatzes am St.Bernward-Krankenhaus

CDU/FDP sieht noch offene Detailfragen

Die Situation des Parkplatzes am St. Bernward-Krankenhaus ist trotz großen medialen Interesses noch nicht aufgeklärt. Die CDU/FDP-Gruppe möchte diese letzten noch offenen Details klären. Hierzu hat die Gruppe einen Fragenkatalog entwickelt, den die Verwaltung abschließend beantworten soll.
Das Interesse um den Parkplatz am Palandtweg ist sowohl auf Seiten der Medien als auch in der Politik ungebrochen.


Auf Grundlage einer Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 02. Februar 2015 hat die Verwaltung die Chronologie und die vertraglichen Konstellationen der Parkfläche sehr umfangreich aufgearbeitet. Die CDU/FDP-Gruppe hat in diesem Zusammenhang noch offene Detailfragen entdeckt.


Die Verwaltung soll daher den folgenden Fragenkatalog beantworten:



  1. Hat sich der prognostizierte Vorteil einer Einbeziehung des St. Bernward Krankenhauses als (“Zwischen-„)Vertragspartner der Stadt anstelle der direkten Einbeziehung des Parkplatzes in die gesamtstädtische Parkraumbewirtschaftung bewahrheitet?
     
  2. Wurden anlässlich der Laufzeitverlängerung um 10 Jahre die Ratsgremien beteiligt oder handelte es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung?
     
  3. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt hat sich die Bewirtschaftung der Parkfläche geändert, die zu einem erhöhten Überschuss geführt hat?
     
  4. Aus der Berechnung wird abgeleitet, dass die Erhöhung des Entgelts auf €40.000 p.a. ab dem Geschäftsjahr 2007 erfolgen soll. Ist im Umkehrschluss somit davon auszugehen, dass zumindest in den Jahren 2005 und 2006 ein erhöhter Entgeltanspruch für die Stadt Hildesheim bestanden hätte, der nicht eingefordert worden ist? Falls diese Frage positiv zu beantworten ist, besteht ein ähnliches Missverhältnis auch für vorherige Jahre?
     
  5. Wäre das BK als gleichberechtigter Vertragspartner verpflichtet gewesen, zu einem früheren Zeitpunkt auf die Überschusserhöhung hinzuweisen?
     
  6. Bei der Berechnung des Überschusses wird auf die jeweiligen Nettoerträge abzgl. Abschreibungen und Gemeinkosten abgestellt. Ist der Verwaltung bekannt, welche Differenz zwischen Brutto- und Nettobeträgen existiert? Welche Aufwandspositionen ergeben sich aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes?
     
  7. Wie steht die Verwaltung aktuell zur Bewirtschaftung des Parkplatzes durch die HIPARK sowie zu dem (“Zwischen-„)Vertragskonstrukt mit dem St. Bernward Krankenhaus und der daraus resultierenden Nichteinbeziehung der Fläche in die gesamtstädtische Parkraumbewirtschaftung?
     
  8. Wird die Verwaltung die periodengerechte Ermittlung des pauschalierten Entgeltes künftig auf Grundlage konkreter betriebswirtschaftlicher Nachweise von BK bzw. HIPARK jährlich vornehmen?
     
  9. Sieht die Verwaltung eine Kündigung des Vertrages mit dem St. Bernward Krankenhaus zur Überlassung des Parkplatzes zum Ende dieses Jahres oder im Rahmen der Neuorganisation der Hildesheimer Parkraumbewirtschaftung mit Ablauf der Vereinbarung zwischen Stadt und HI-PARK im Jahr 2016 vor?

    Durch größtmögliche Transparenz soll herausgestellt werden, ob und in welcher Form aus den derzeitigen Gegebenheiten künftig Korrekturen zum Wohle der Stadt vorgenommen werden könnten.

    Die vollständige Anfrage steht hier zum Download bereit.