CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Auf Antrag der CDU / FDP-Gruppe: Prüfung zur Erweiterung des Streetwork-Ansatzes

Gruppe möchte Konzept auf breitere Füße stellen

Die CDU / FDP-Gruppe möchte das Streetwork-Konzept der Stadt auf breitere Füße stellen. Daher hat sie nun einen Antrag in die Ratsgremien eingebracht. Ziel ist die Erweiterung des Streetwork-Ansatzes. Die Sadtverwaltung soll einige Aspekte prüfen und die Ratsgremien über die Ergebnisse informieren.
Zum 1. Januar 2013 konnten in der Stadtverwaltung zwei 0,5-Stellen für den Streetwork-Ansatz eingerichtet werden. Dies hatte der Rat der Stadt Hildesheim am 17.12.2012 beschlossen. Hintergrund ist die Bildung von mehreren Grüppchen drogen- bzw. alkoholkranker Menschen im Stadtgebiet. Seinerzeit war zu Recht darauf hingewiesen worden, dass ein rein ordnungsrechtlicher Umgang mit diesen Menschen nicht ausreichen würde, um die Probleme für die Gruppenmitglieder auf Dauer lösen zu können. Folglich wurden die Maßnahmen für das Streetwork-Projekt für eine Dauer von drei Jahren befristet.

Aus dem Zwischenbericht vom 04.02.2014 geht hervor, dass das Projekt zum 1. Juli 2013 begonnen hat und dass erste Erfolge verzeichnet werden konnten. Aus Sicht der CDU / FDP-Gruppe sollte das Streetwork-Projekt aus aktuellem Anlass noch einmal intensiver beraten und diskutiert werden. Dies auch aus dem Grund, weil der Zwischenbericht im Winter erstellt worden ist und nun der Sommer bevorsteht. Mit anhaltend gutem Wetter ist davon auszugehen, dass die Gruppen eine größere Präsenz im öffentlichen Raum haben werden.

Aus den Medien und persönlichen Gesprächen mit Anwohnern bzw. Geschäftsleuten der Wallstraße war zu entnehmen, dass nach wie vor eine große Unzufriedenheit vorherrscht. Diese Unzufriedenheit bezieht sich insbesondere drauf, dass aus Sicht der Betroffen nicht ausreichend von Seiten der Verwaltung, Polizei und Politik getan wird. Dies nimmt die CDU / FDP-Gruppe nun zum Anlass, die Diskussion aufzufrischen.

Grundsätzlich besteht die Meinung, dass der Streetwork-Ansatz richtig ist, um einen Zugang zu den Menschen und ihren Problemen zu bekommen. Anerkannt wird auch, dass die Maßnahmen nicht innerhalb von kurzer Zeit umzusetzen sind und alle Probleme urplötzlich zur Zufriedenheit aller Beteiligter gelöst sein können. Dennoch kann der Streetwork-Ansatz nur ein Baustein sein. Über allem müssen klar definierte Ziele stehen, deren Erreichung konkret gemessen und dargestellt werden kann.

Zunächst einmal ergeben sich aus dem Konzept aus 2012 und dem Bericht aus 2014 Fragen, um deren Beantwortung die CDU / FDP-Gruppe für die Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 20.05.2014 bittet:
  1. Ist die zweite Stelle für Streetwork inzwischen wieder besetzt? Wenn ja, welche Qualifikation bringt die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter mit? Wenn nein, wann ist mit der Besetzung zu rechnen?
  2. Bleibt es bei der Auffassung der Verwaltung, dass zwei 0,5-Stellen ausreichen, um das Projekt erfolgversprechend weiterzuführen?
  3. Bleibt die Verwaltung bei dem Ansatz, dass das Personal eine Mischung aus Sozialpädagogik und Verwaltung abbilden soll?
  4. Sind mit den Beteiligten Gruppen inzwischen alle Spielregeln definiert? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum sind sie noch nicht verabredet und wann ist damit zu rechnen, dass die Regeln abschließend festgelegt sind?
  5. Wie gehen die Streetworker damit um, wenn die Regeln nachweislich und ggf. wiederholt nicht eingehalten werden? Welche Konsequenzen ergeben sich dann für die Beteiligten?
  6. Wie weit ist die konkrete Definition der Orte, die nicht als Aufenthaltsorte für alkoholisierte Menschen toleriert werden? Welche Orte sind das? Was geschieht, wenn sich die Betroffenen nicht an die Verabredungen halten?
  7. In welchem Umfang wird an den Szene-Treffpunkten die Einhaltung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung überprüft? Welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben? Wer überprüft die Einhaltung der Verordnung? Welches Personal mit welchen Stellenanteilen steht dafür zur Verfügung?
  8. Inwieweit wurde der Stadtordnungsdienst bei Vorfällen, die mit den Gruppen der alkohol- und drogenabhängigen Menschen zusammenhängen, tätig? Was waren die Konsequenzen?
 Am Beispiel der Wallstraße wird deutlich, dass es sich für die Stadt um einen wichtigen Platz handelt, an dem die bisher dagewesenen Probleme schwer hinnehmbar sind. Für viele Hildesheimer und Touristen, die die Parkgaragen Markt oder Galeria Kaufhof nutzen wollen, ist die Zufahrt durch die Wallstraße mit Blick auf die Almsstraße so etwas wie die Visitenkarte zur Innenstadt. Aus Sicht der CDU / FDP-Gruppe muss zeitnah eine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Einerseits aus Sicht der Stadt, um ein besseres Bild abzugeben und nicht gleichzeitig Einkaufsinteressierte abzuschrecken, in Hildesheim einzukaufen. Und andererseits, um den Anliegen aller Betroffener gerecht zu werden. Das sind natürlich die Gruppen, die sich dort aufhalten und deren individuellen Probleme gelöst werden müssen, aber auch die Anwohner und Geschäftsleute. Auch die haben schützenswerte Interessen, die in dem gesamten Prozess berücksichtigt werden müssen.

Zudem wäre hier zu prüfen, inwieweit für den Spritzenautomat ein anderer Standort gefunden werden kann. Der ist an einer für die Stadt so wichtigen Stelle falsch aufgestellt. Ein anderer Aufstellungsort wäre sicher auch deshalb richtig, weil die Personen an der Wallstraße nicht dem Drogen konsumierenden Personenkreis zugeordnet sind. Er wäre besser in einem Umfeld aufgehoben, wo sich der entsprechende Personenkreis aufhält.

In dem Zwischenbericht aus dem Januar 2014 ist geschrieben, dass das betroffene Umfeld, also die Bewohner und die Gewerbetreibenden über die Maßnahmen informiert werden. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings sollte er erweitert werden. In der heutigen modernen Zeit sollte es möglich sein, die Beteiligten schon vor dem Treffen von Entscheidungen aktiv einzubinden und nicht bloß zu informieren. Dies würde dabei helfen, diese Beteiligten mitzunehmen und nicht vor Tatsachen zu stellen.

Aus diesen Gründen regt die CDU / FDP-Gruppe an, dass die Verwaltung einen Runden Tisch einrichtet, an dem wirklich alle Beteiligten auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch kommen und versuchen können, die Probleme gemeinsam zu lösen. Zu den Teilnehmern sollten folgende Einrichtungen gehören: Stadtverwaltung, Politik, Polizei, Beratungsstellen, soziale Einrichtungen, Anwohner, Geschäftsleute, Präventionsrat. Die Auflistung ist nicht abschließend und kann gerne noch um weitere Einrichtungen bzw. Institutionen erweitert werden. Die CDU / FDP-Gruppe sieht in einem solchen Vorgehen den Vorteil, dass auch die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligt werden und dadurch die Zusammenarbeit zwischen gesellschaftlichen Institutionen und der Bürgerschaft gefördert wird.

Desweiteren wurde bereits über die Hildesheimer Allgemeine Zeitung ein Vorschlag geäußert, dass ein Projekt eines sozialen Trägers zur öffentlich geförderten Beschäftigung der Gruppenmitglieder denkbar wäre. Hierzu müsste die Verwaltung gleichfalls Stellung beziehen, inwieweit sie dies für einen gangbaren Weg hält, ob es in dieser Richtung schon Gespräche über Konzeption und Finanzierung gegeben hat und wie bzw. im welchem Umfang sich die Stadt an einem solchen Projekt beteiligen könnte. Gegebenenfalls wäre es hier schon möglich, dass die ersten Ideen in der Ausschuss-Sitzung am 20.05.2014 vorgestellt werden können.

Da es sich im Gesamtbild um echte bzw. reale Probleme handelt, für die Lösungen gefunden werden müssen, ist es aus Sicht der CDU / FDP-Gruppe zwingend erforderlich, dass die Probleme tatsächlich gelöst werden und nicht vorwiegend auf einer theoretischen oder wissenschaftlichen Methodik abgearbeitet werden.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist nicht zuletzt zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, an bestimmten Stellen der Stadt ein Alkoholverbot zu verhängen, um Anwohner und Geschäftsleute zu schützen. Eine solche Regelung müsste eine deutlichere Regelung enthalten als die Regelung in § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hildesheim. Aus Sicht der Menschen vor ist zu hinterfragen, wie das subjektive Sicherheitsgefühl wieder verstärkt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Geschäftsleute ihre Geschäfte aus Angst vorsorglich schließen oder dass Anwohner ihre Häuser / Wohnungen nur mit unwohlen Gefühlen betreten oder verlassen können.

Daher möge der Verwaltungsausschuss der Stadt Hildesheim folgendes beschließen:
  1. Die Stadtverwaltung überprüft, ob eine Erhöhung des Personal-Ansatzes für Streetwork möglich ist.
  2. Die Stadtverwaltung prüft, wo sie den Spritzenautomaten sinnvoller aufstellen kann als am bisherigen Standort.
  3. Die Stadtverwaltung richtet einen regelmäßig stattfinden Runden Tisch zum Streetwork-Konzept ein. Als Teilnehmer sollten zumindest die oben stehenden Gruppen eingeladen werden.
  4. Die Stadtverwaltung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einrichtung von öffentlich geförderter Beschäftigung für die alkohol- und drogenkranken Menschen.
  5. Die Stadtverwaltung prüft den rechtlichen Rahmen zum Erlass von Alkoholerboten an bestimmten – vor ihr zu definierenden – Stellen der Stadt und bewertet die Notwendigkeit eines solchen Verbotes sowie die Schwierigkeiten, die sich bei der Ahndung von Verstößen ergeben könnten.
  6. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen möglichst in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 16.09.2014 vorgestellt werden.
Der vollständige Antrag steht hier zum Download zur Verfügung.