CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Änderung der Geschäftsordnung des Rates


Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat zu Beginn der Ratsperiode eine Geschäftsordnung. Hierzu hat die Verwaltung dem Rat eine Beschlussvorlage erarbeitet. Wir sehen es so, dass für die Überarbeitung noch ein wenig Zeit erforderlich ist, weil die Fraktion noch Änderungsanträge stellen wird.
Daher soll die Geschäftsordnung des alten Rates so lange weitergelten, bie der aktuelle Rat eine aktuelle Geschäftsordnung beschließt. In einem Punkt soll es aber eine Änderung geben. Damit die Verwaltung schon jetzt bei Bekanntmachungen Geld sparen kann, bekommt § 3 der GO eine neue Fassung:

Zeit, Ort und Tagesordnung von öffentlichen Sitzungen des Rates sind vorher auf der städtischen Homepage www.hildesheim.de bekannt zu geben. Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung auf der städtischen Homepage nicht möglich, kann als vereinfachte Form der Bekanntmachung der Aushang am "Schwarzen Brett" des Verwaltungsgebäudes, Markt 2, spätestens am Tage vor der  öffentlichen Sitzung treten.

Darüber hinaus befinden sich aktuell noch weitere Änderungsvorschläge in Prüfung und Abstimmung. Die Inhalte werden nach der Abstimmung auch hier veröffentlicht.