Entgegen aller bisheriger Planungen wird das Parkhaus am Langelinienwall offensichtlich fünfgeschossig errichtet. Sämtliche Ratsgremien waren bisher davon ausgegangen, dass dort ein dreigeschossiges Gebäude entsteht. Für die CDU-Fraktion ergeben sich daraus zahlreiche Fragen. Diese wurden heute an den Oberbürgermeister geschickt.

Der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 08. Februar 2014 ist zu entnehmen, dass das St. Bernward Krankenhaus am Langelinienwall ein fünfgeschossiges Parkhaus errichtet. Am Ende der vergangenen Ratsperiode hatte der Rat zugestimmt, dass dort ein Parkhaus errichtet werden soll, auch um den Parkdruck in dem Areal zu reduzieren. Allerdings war in den Ratsgremien stets von einem dreigeschossigen Parkhaus die Rede, das sich in die Bebauung der Umgebung einfügt. Umso verwunderter stellen wir nun fest, dass die Verwaltung offenbar einen fünfgeschossigen Bau genehmigt hat, der die Sichtachse von Kalenberger Graben zur St. Godehard-Kirche stark einschränkt, obwohl genau das aus Sicht der Ratsgremien hätte verhindert werden sollen. Denn der Langelinienwall hat den Charakter eines städtischen Naherholungsgebietes.
Aus diesem Grunde gibt es im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr seit 2012 den ständigen Tagesordnungspunkt „Bericht über laufende Stadtplanungsprojekte“. Gerade weil die tatsächlichen Gegebenheiten von den erläuterten Planungen deutlich abweichen und dieses Bauvorhaben als signifikant anzusehen ist, wäre ein Bericht in diesem Rahmen zu erwarten gewesen. Nach Erinnerung der CDU-Fraktion ist ein solcher Bericht jedoch 2013 und 2014 ausgeblieben.
Um Klarheit über das Bauvorhaben zu bekommen, bitten wir um die schnellstmögliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wieso müssen die Ratsmitglieder der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung und nicht einer Information der Verwaltung entnehmen, dass das Parkhaus des St. Bernward Kranken-hauses fünfgeschossig errichtet wird?
- Warum ist die Änderung der Planung von drei Geschossen auf fünf Geschosse nicht im Ausschuss vorgestellt worden?
- Wann wurde der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht?
- Wann wurde die Baugenehmigung erteilt?
- Mit welchen Auflagen ist die Baugenehmigung versehen?
- Ist die Baugenehmigung aus Sicht der Stadtverwaltung rechtmäßig erteilt worden?
- Wird die Verwaltung den Bau aussetzen, solange die Rechtmäßigkeit geprüft wird?
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung das entstehende Gebäude im Hinblick auf das Einfügen in die Bauten der Umgebung?
- Welche Aspekte spielten der Naturschutz und die Naherholung bei der Erteilung der Baugenehmigung?
- Wurde für das Bauvorhaben ein Verkehrsgutachten erstellt? (Die Potenzialermittlung zum Parkhaus kommt zu dem Schluss, dass es durch die Bereitstellung von zusätzlichem Parkraum für Berufspendler zu erhöhtem Verkehrsaufkommen kommt. Da die Anzahl der Parkplätze demgegenüber nochmals erhöht wurde, gilt dies in verschärfter Weise.) Falls es ein Verkehrsgutachten gibt, bitte ich um Veröffentlichung.
- Inwieweit wurde die Tragfähigkeit der umliegenden Straßen für das Bauvorhaben überprüft? Schließlich handelt es sich bei dem Godehardsplatz um eine enge, kurvenreiche Nebenstraße mit sehr altem Kopfsteinpflaster.
Über eine kurzfristige Beantwortung der Fragen würden wir uns sehr freuen.
Soweit die Antwort oder Teile davon als vertraulich anzusehen sind, wäre es sinnvoll, wenn Sie diese Teile entsprechend kennzeichnen.
Die vollständige Anfrage steht
hier zum Download zur Verfügung.