Der aktuell von der Stadtverwaltung vorgelegte Brandschutzbedarfsplan sollte durch Externe Dritte überprüft werden. Die CDU-Fraktion hat jetzt beantragt, Angebote für eine Plausibilitätsprüfung des komplexen und unfangreichen Planes einzuholen.
Mit den Vorlagen 13/050 (vom 01.02.2013) und 14/001 (vom 06.01.2014) hat die Stadtverwaltung die Ist-Analyse und die Soll-Beschreibung des Brandschutzbedarfsplans für Hildesheim bereitgestellt. Auf Grundlage dieses Berichtes und der Diskussion in den politischen Gremien soll zu einem späteren Zeitpunkt ein Vorschlag über konkrete Maßnahmen, die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, erarbeitet werden.
Der Brandschutzbedarfsplan umfasst alle Bereiche der Feuerwehren, aus denen sich Maßnahmen mit organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für die Stadt ergeben. Je nachdem, welche Maßnahmen und Instrumente später ausgewählt werden, können die Folgekosten in einem Spektrum von günstig bis sehr teuer liegen.
Während andere Kommunen ihre Brandschutzbedarfspläne durch Dritte aufstellen lassen, hat die Stadt Hildesheim dies eigenständig über einen Projektauftrag erledigt. Die CDU-Fraktion hält es für notwendig, dass der jetzt vorliegende Plan vor der Entscheidung über mögliche Konsequenzen durch Fachleute außerhalb der politischen und verwaltungsinternen Gremien auf Plausibilität überprüft wird. Dies ist schon deshalb geboten, um die richtigen Schlüsse zu ziehen und die besten Entscheidungen zu treffen. Dabei ist auch zu beachten, dass keine voreiligen Maßnahmen ergriffen werden.
Aus diesen Gründen möge der Verwaltungsausschuss beschließen, dass die Stadtverwaltung Angebote für die Prüfung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes einholt. Anschließend sollen die Ratsgremien über das weitere Vorgehen entscheiden.
Folgender Beschlussvorschlag wurde eingereicht:
- Die Stadt Hildesheim wird verpflichtet, Angebote von fachkundigen Firmen zur Überprüfung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes einzuholen.
- Die Verwaltung wird die Ratsgremien über die Angebote informieren, so dass anschließend über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.
Der vollständige Antrag steht
hier zum Download bereit.