CDU-Ratsfraktion Hildesheim

Entscheidungen über Schulzügigkeiten nicht nach politischem Gusto

CDU stellt Änderungsantrag zur Vorlage der Mehrheitsgruppe

Über die Frage, ob eine weiterführende Schule in der Stadt mehr Züge als sie gemäß Satzung haben dürfte, sollte die Verwaltung entscheiden und nicht ein politisches Gremium. Daher hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Antrag der Mehrheitsgruppe gestellt. Die möchte, dass der Verwaltungsausschuss Ausnahmen erteilen darf. Die CDU-Fraktion befürwortet eine verwaltungsinterne Lösung.
Mit Beschluss vom 11.03.2013 hat der Rat der Stadt Hildesheim den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin dazu ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zu den Reglungen der Zügigkeiten aus der Schulsatzung zuzulassen. In einem konkreten Fall wurde von dieser Regelung im Jahr 2013 bereits Gebrauch gemacht. Die CDU-Fraktion möchte eine Änderung der Schulsatzung vom 11.03.2013 erreichen, damit die  Entscheidungsbefugnis auf mehrere Personen verteilt wird.

Anders als die Gruppe aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Ratsherr Regel sieht die CDU-Fraktion jedoch nicht, dass eine Ausnahmegenehmigung durch die Ratsgremien erfolgen sollte. Einerseits gilt dann ein formal einzuhaltendes Verfahren, das aufgrund von Fristen Zeiten einzuhalten sind, und andererseits sollte eine solche Entscheidung nicht von politischen Mehrheiten abhängen. Bei sich ändernden Mehrheitsverhältnissen wären dann wieder weitere Varianten möglich. Dies sollte verhindert werden, um der Satzung und ihren Regelungen eine möglichst lange Verweildauer und damit Konstanz zu geben. Je nach Lage der Schulvoranmeldungen kann es erforderlich sein, dass eine Entscheidung schnell getroffen werden muss, um die Wünsche der Eltern berücksichtigen zu können. Dies spricht gegen eine Satzungsänderung, die ein formelles Verfahren mit Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss vorsieht.

Aus diesen Gründen schlägt die CDU-Fraktion eine andere Lösung für § 5 Abs. 3 der Schulsatzung vor: „Ein verwaltungsinternes Gremium, bestehend der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister, der Sozialdezernentin / dem Sozialdezernenten und der für Schulangelegenheiten zuständigen Fachbereichsleitung, wird ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen von den maximal festgelegten Zügigkeiten zuzulassen. Im Falle der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind die Ratsgremien unmittelbar schriftlich über die Ausnahme(n) und deren Inhalt zu informieren.“

Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass die Verwaltung ohne Vorschaltung eines formellen Verfahrens flexibel und zügig eine Entscheidung treffen kann. Zudem wäre sichergestellt, dass Entscheidungen über Ausnahmen von Schulzügigkeiten nicht von politischen Mehrheitsverhältnissen abhängen. Nicht zuletzt wird eine langfristige und zukunftsfähige Lösung präsentiert.

Sie finden den Antrag hier zum Download.