Ausschuss für Jugendhilfe und Soziales
Neben den beratenden (freiwilligen) Ausschüssen nach § 71 Abs. 1 NKomVG muss der Rat aus der Mitte der Abgeordneten im Sinne des § 73 NKomVG auch Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften bilden. Diese Ausschüsse bereiten zwar auch Beschlüsse des Rates vor, jedoch können können sie auch eigene Beschlusszuständigkeiten haben.
Dieser Ausschuss befasst sich mit den Themen Jugendhilfe und Soziales. Spezialgesetzliche Rechtsgundlagen sind die §§ 70, 71 SGB VIII sowie die §§ 2 ff. AGKJHG . Die CDU-Fraktion konnte in der konstituierenden Ratssitzung am 07.11.2011 drei Mitglieder benennen, wobei sie in Ekkehard Palandt den Ausschussvorsitzenden stellt.
Zu den Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Hildesheim kommen in den Ausschüssen nach gesetzlichen Vorschriften auch Experten aus den entsprechenden fachlichen Bereichen.